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Meinungen
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P F A R R V E R T R E T U N G A B G E L E H N T
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-------------------------------------------------------------------------------- Aus dem Jahr 2006:
Pfarrvertretung durch die Kirchenleitung abgelehnt
Fast neigt man ja dazu zu sagen: Alles andere wäre ein Wunder gewesen! Es gibt bestimmte Dinge, da kann man sich auf die Kirchenleitung voll verlassen!
Am 7. November 2005 hat die Mitgliederversammlung des EPiR einstimmig den Entwurf eines Pfarrvertretungsgesetzes auf den Weg gebracht. Der Text wurde der Kirchenleitung übersandt. Am 12. September 2006 verfasste Frau Rösgen als juristische Dezernentin in der Abteilung I im LKA ein Antwortschreiben, das die Ablehnung des Entwurfs durch die Kirchenleitung mitteilt.
In der Vergangenheit mussten wir immer schon einmal solche Nachrichten aus dem LKA an unsere Mitglieder übermitteln. Das haben wir kommentarlos getan, weil sich die Mitglieder unseres Pfarrvereins ihr eigenes Urteil bilden sollen. Das soll so nun auch hier wieder geschehen.
Bis auf die bissige Bemerkung in der Einleitung verzichten wir auf weitere Kommentare.
Peter Stursberg
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B E G R Ü N D U G D E R L A N D E S K I R C H E Z U R A B L E H N U N G
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Begründung der Ablehnung der Pfarrvertretung durch die Kirchenleitung
Dazu schreibt Frau Rösgen am 12.09.2006 an den Vorsitzenden des Pfarrvereins:
Sehr geehrter Herr Maurer, nach langer Erkrankung der Unterzeichnerin zu Beginn des Jahres hat die Kirchenleitung erst jetzt über den von Ihnen vorgelegten Entwurf einer Regelung der Vertretung der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche im Rheinland entschieden. Nach ausführlicher Diskussion der Sach- und Rechtslage müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Kirchenleitung die von Ihnen vorgeschlagene Regelung ablehnt. Die Diskussionen im Rahmen der landessynodalen Beratungen in den Jahren 1998 und 1999 sind Ihnen im Detail bekannt. Die Kirchenleitung ist der Auffassung, dass sich im Hinblick auf die dort ausführlich erörterten Diskussionsstränge und Argumentationsweisen bis zum heutigen Tag keine Veränderung ergeben hat. Zu Ihren jetzigen Vorschlägen nehmen wir im Einzelnen wie folgt Stellung: 1. Nr. I. 8 und 9 des Entwurfs (entspr. I, 1+2, d. Red.) Die Forderung ist bereits jetzt Realität, da dem Pfarrverein die beabsichtigten Regelungen zur Kenntnis gegeben werden. Eventuelle Stellungnahmen fließen in die Vorlagen an die Ständigen Ausschüsse und die Kirchenleitung ein. 2. Nr. I.10 des Entwurfs (entspr. I, 3) Die Forderung wurde schon mehrfach erhoben. Ihr ist bereits dadurch Rechnung getragen worden, dass die Mitgliedschaft im Ständigen Kirchenordnungsausschuss und im Ständigen Innerkirchlichen Ausschuss ermöglicht worden ist. Die Sicherung der Mitgliedschaft in weiteren Ausschüssen wurde als nicht notwendig erachtet, da mit den jetzt schon gegebenen Beteiligungsmöglichkeiten der Pfarrverein in ausreichender Weise Gelegenheit hat, seine Argumentation einzubringen. Zudem wird der Vorsitzende des Vereins als Gast zu den Tagungen der Landessynode eingeladen. 3. Nr. I.11 des Entwurfs (entspr. I, 4) Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Versorgungskasse ist durch die drastische Verkleinerung des Gremiums nicht mehr möglich. Es wurde die politische Entscheidung getroffen, den Verwaltungsrat als Aufsichtsgremium des jetzt hauptamtlichen Vorstandes mit Personen zu besetzen, die das finanzielle und wirtschaftliche Handeln des Vorstandes aus der eigenen Berufserfahrung heraus kompetent begleiten können. 4. Nr. I. 12 und 13 des Entwurfs (entspr. I, 5+6) Der Vorschlag widerspricht den Geschäftsordnungen und festgelegten Ablauforganisationen unserer Landeskirche. 5. Nr. I.14 des Entwurfs (entspr. I, 7) Inhaltliche Beurteilung Schon jetzt treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Abteilung I mit Vorstandsmitgliedern des Pfarrvereins in der Regel einmal jährlich. Wird darüber hinaus Gesprächsbedarf von Seiten des Pfarrvereins angezeigt, erfolgt schnellstmöglich die Terminierung eines Gespräches. 6. Nr. II des Entwurfs Die Institutionalisierung der Mitwirkung des Pfarrvereins bei Personalangelegenheiten wird generell zurückgewiesen. Schon jetzt sind Mitglieder des Vorstandes des Pfarrvereins von Betroffenen als Berater bzw. Beistand in Personalangelegenheiten hinzugezogen worden. Die Finanzierung der Mitwirkung des Pfarrvereins durch die Landeskirche würde zudem diejenigen Pfarrerinnen und Pfarrer benachteiligen, die sich anderweitig vertreten bzw. beraten lassen. Mit freundlichen Grüßen Doris Rösgen
Präses wirbt für die Mitarbeitervertretung Nachdem wir das Schreiben von Frau Rösgen dokumentiert haben, zitieren wir aus einem Aufruf des Präses unserer Landeskirche, Nikolaus Schneider. Im Februar 2006 warb er damit bei den beruflich Mitarbeitenden in unserer Landeskirche für eine Beteiligung an den Wahlen zur Mitarbeitendenvertretung. Die Antwort der Kirchenleitung steht damit noch einmal in einem ganz besonderen Licht! (Hervorhebungen im Text d. d. Red.) „...Die Mitarbeitervertretung ist die kirchengemäße Form der Mitwirkung der Mitarbeitenden in kirchlichen Dienststellen. Durch die Einbeziehung der Mitarbeitenden in die Entscheidungsprozesse der Dienststellen nach den Vorschriften des Mitarbeitervertretungsgesetzes verwirklicht sich unsere Vorstellung von Dienstgemeinschaft. Angesichts anstehender schwieriger Strukturentscheidungen, die auch erhebliche Auswirkungen auf unsere Mitarbeitenden haben, wird diese Form der Beteiligung immer wichtiger. Es muss deshalb alles getan werden, um die Stellung der Mitarbeitervertretungen zu stärken. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine starke Legitimation der gewählten Mitarbeitervertretung. Deshalb ist eine hohe Wahlbeteiligung von besonderer Bedeutung. ... Die Dienststellenleitungen bitte ich, die Wahlen zur Mitarbeitervertretung nach ihren Möglichkeiten zu unterstützen und vertrauensvoll mit den gewählten Mitarbeitervertretern zusammenzuarbeiten. Dies kann für die anstehenden strukturellen Herausforderungen in allen Bereichen nur förderlich sein. Mitarbeitervertreterin oder Mitarbeitervertreter zu sein bedeutet, eine hohe Verantwortung für die anderen Mitarbeitenden, aber auch für die Dienststelle und unsere Kirche im Ganzen zu übernehmen. Eine solche Tätigkeit benötigt viel innere Kraft, Ausdauer, Geschick und vor allem Liebe zu den Menschen. Mein Dank gilt allen denjenigen, die sich bereits in der Vergangenheit in der Mitarbeitervertretung engagiert haben. Genauso dankbar nehme ich die Bereitschaft, sich für das Amt einer Mitarbeitervertreterin/ eines Mitarbeitervertreters zur Verfügung zu stellen, auf. ... Den Dienststellenleitungen wünsche ich, dass sie gut mit ihren Mitarbeitervertretungen zusammenarbeiten. Das wird dazu beitragen, die anstehenden Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen.“ Quelle: www.ekir.de/ekir/33776_38950.php
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